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Mietbedingungen

Sehr geehrte(r) Kunde(in)
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Holz-Blech-oder Schlaginstrumente zu mieten. Wir stellen Ihnen das Instrument zum vorläufigen Gebrauch zur Verfügung. Das Instrument bleibt in jedem Fall unser Eigentum.(Mietinstrumente nicht käuflich)

Sollten Sie sich im Verlauf der Mietdauer zum Kauf eines neuen Instrumentes entschliessen, kann die bezahlte Miete wie folgt Angerechnet werden.
 Die ersten 6 Monate        
 volle Anrechnung
 Die weiteren 6 Monate       Anrechnung der Hälfte
 Ueber 1 Jahr (Ausnahme)   keine Anrechnung mehr


Normalerweise werden die Instrumente nicht länger als ein Jahr gemietet, da stets grosser Mangel an Mietinstrumenten herrscht, und es unser Bestreben ist, möglichst vielen Kunden mit Leihinstrumenten auszuhelfen.

Wir freuen uns, wenn wir mit der Herausgabe von Mietinstrumenten mithelfen können, den Musikunterricht zu ermöglichen und zu fördern und wünschen Ihnen beim Musizieren viel Freude und Erfolg.