Mietinstrumente
Mietbedingungen
Sehr geehrte(r) Kunde(in)
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Holz-Blech-oder Schlaginstrumente zu mieten. Wir stellen Ihnen das Instrument zum vorläufigen Gebrauch zur Verfügung. Das Instrument bleibt in jedem Fall unser Eigentum.(Mietinstrumente nicht käuflich)
| Sollten Sie sich im Verlauf der Mietdauer zum Kauf eines neuen Instrumentes entschliessen, kann die bezahlte Miete wie folgt Angerechnet werden. | |
| Die ersten 6 Monate |
volle Anrechnung |
| Die weiteren 6 Monate | Anrechnung der Hälfte |
| Ueber 1 Jahr (Ausnahme) | keine Anrechnung mehr |
Normalerweise werden die Instrumente nicht länger als ein Jahr gemietet, da stets grosser Mangel an Mietinstrumenten herrscht, und es unser Bestreben ist, möglichst vielen Kunden mit Leihinstrumenten auszuhelfen.
Wir freuen uns, wenn wir mit der Herausgabe von Mietinstrumenten mithelfen können, den Musikunterricht zu ermöglichen und zu fördern und wünschen Ihnen beim Musizieren viel Freude und Erfolg.